Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Am 27.Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee befreit.

Auschwitz – Synonym für unvorstellbare Qualen. Erniedrigungen. Mord.

Die Opfer: Jüdische Frauen, Männer und Kinder, Sinti und Roma und ihre Kinder, aus politischen und religiösen Gründen Verfolgte, durch die Mordaktion „Euthanasie“ verstümmelte und ermordete Frauen, Männer und Kinder, Homo-sexuelle, TrebegängerInnen, „Asoziale“, zwangsprostituierte Frauen in Bordellen der Konzentrationslager, sog. Swing-Jugendliche, „Rasse“-SchänderInnen“, Deserteure, durch  nachbarschaftliche Denunziationen preisgegebene Frauen und Männer, „Feindsender“ Abhörende...

Der Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz wurde 1996 auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog offizieller deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.

Der 27. Januar ist kein Feiertag im üblichen Sinn. Er ist ein "DenkTag":

„Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus muss wachgehalten werden. Für die  Zukunft unserer Gesellschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Generationen, die in einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung aufwachsen, wissen, dass
Demokratie und Achtung der Menschenwürde nicht selbstverständlich sind, sondern – in allen Bereichen des Zusammenlebens - immer wieder neu verteidigt und gepflegt werden müssen.“

Die Kultusministerien der Länder haben wie jedes Jahr die Schulen aufgerufen, den Gedenktag als Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik zu nutzen.